Das Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu unseren Mandanten. Dies ermöglicht es uns, auch die Situation des Gegenübers einschätzen und dadurch die Interessen unserer Mandanten rechtlich und taktisch beurteilen und durchsetzen zu können.
Für Arbeitgeber gestalten wir Arbeitsverträge wie auch Aufhebungsverträge und helfen bei der Klärung von Kündigungsfragen.
Bei der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben der Kündigungsschutz sowie die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Kurze Fristen nach Erhalt einer Kündigung machen rasches Handeln erforderlich.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts.