Das Erbrecht
Um Konflikten nach Ihrem Tod vorzubeugen, ist es für Sie sinnvoll, sich frühzeitig mit der Thematik “Erben und Vererben” auseinanderzusetzen.
Ohne eine zu Lebzeiten getroffene Regelung tritt die nach dem Gesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein, d.h. in erster Linie werden möglicherweise vorhandene Ehepartner oder Kinder begünstigt. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben die übrigen Angehörigen je nach deren Verwandtschaftsgrad.
Idealerweise regeln Sie zu Lebzeiten alles , um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird und Ihre Vermögenswerte nach Ihren Vorstellungen verteilt und verwendet werden.