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Simone Balzert
Simone Balzert

Das Erbrecht


Um Konflikten nach Ihrem Tod vorzubeugen, ist es für Sie sinnvoll, sich frühzeitig mit der Thematik “Erben und Vererben” auseinanderzusetzen.

Ohne eine zu Lebzeiten getroffene Regelung tritt die nach dem Gesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein, d.h. in erster Linie werden möglicherweise vorhandene Ehepartner oder Kinder begünstigt. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben die übrigen Angehörigen je nach deren Verwandtschaftsgrad.

Idealerweise regeln Sie  zu Lebzeiten alles , um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird und Ihre Vermögenswerte nach Ihren Vorstellungen verteilt und verwendet werden.


Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Themenkreisen:

  • Beratung über die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Gestaltung von Vermächtnissen
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
  • Pflichtteilsrecht
  • Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten 

Bei Fragen rund ums Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Balzert zur Verfügung. 
Vereinbaren Sie unter 08321-607750 oder info@sbr-anwaelte.de einen Besprechungstermin!


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